Wegen Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayern während des Lockdowns im Frühjahr hat die Polizei landesweit in 191 Fällen Personen in Präventivhaft genommen. Viele waren schnell wieder auf freiem Fuß einige mussten mehr als zwei Wochen in Haft verbringen.
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Festnahmen wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen in Bayern
Obwohl die meisten Betroffenen nach weniger als 24 Stunden wieder auf freiem Fuß waren, dauerten die Festnahmen in diversen andern Fällen deutlich länger - bis zu 17 Tage. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. Demnach musste in Augsburg ein Betroffener wegen 15 Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und der Missachtung von Platzverweisen für 17 Tage hinter Gitter - „er war völlig uneinsichtig“, heißt es in der Antwort des Ministeriums zu dem Fall. In Bamberg hatte ein Unbelehrbarer ebenfalls wiederholt „Corona-Partys“ gefeiert und gegen das Distanzgebot zum Infektionsschutz verstoßen. Auch bei ihm sei „absolut kein Unrechtsbewusstsein“ vorhanden gewesen, heißt es.
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Corona Festnahmen in Bayern: Auch Jugendliche während Lockdown in Haft
Der Statistik, die bis zum Stichtag 28. April reicht, zufolge wurden in weiteren Fällen Personen - darunter auch Jugendliche - zwischen eineinhalb und zwölf Tagen festgehalten. Den Angaben des Ministeriums zufolge wurde im Zuge der Pandemie zwischen dem Erlassen der Ausgangsbeschränkungen am 21. März bis zum besagten Stichtag landesweit 42.245 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.
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Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Grünen kritisieren Corona-Einschränkungen
Für die Chefin der Landtagsfraktion der Grünen, Katharina Schulze, zeigen die Zahlen, dass die Polizisten insbesondere zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen von der Staatsregierung „zunächst zu scharf losgeschickt“ wurden und daher „in einigen Fällen“ überhart reagierten. „Unglaublich ist, dass nicht einmal bekannt ist, ob Personen die so lange Zeit in Haft waren einen Rechtsbeistand hatten oder nicht. Ein Jugendlicher war sogar beinahe zwei Wochen in Haft.“
Für Schulze ist daher klar, dass hier die gesetzlichen Regelungen etwa im Polizeiaufgabengesetz dringend angepasst werden müssen. „Das Innenministerium hatte bereits für vergangenen November einen Reformgesetzentwurf angekündigt, auf den wir noch immer warten.“
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Vorgehen der Polizei in Bayern: Kritik der Grünen an Eingriffen ins Grundrecht
Weiter: „Sowas darf sich nicht wiederholen. Solche massiven Grundrechtseingriffe – hier wurden Menschen, zum Teil mehrere Tage, weggesperrt, die keine Straftat begangen hatten – sind kein Umgang, auch nicht bei einem sich verändernden Infektionsgeschehen und weiteren Einschränkungen.„ Es gebe immer auch andere Möglichkeiten, wie den Einsatz von Konfliktmanagern, der Kontakt zum Jugendamt oder eben Bußgelder.“
Grundsätzlich hat jeder, der in polizeilicher Präventivhaft muss, das Recht, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Kann er sich das nicht leisten, kann ihm auf Antrag auch ein Verteidiger beigeordnet werden.
Corona-Zahlen Bayern: Zahl der Neuinfektionen steigt - es drohen erneut Einschränkungen
Das Robert Koch-Insitut meldet in einem Dashboard jeden Tag die Infektionszahlen für Bundesländer und Landkreise. So sehen die Zahlen am Freitag 28.08. in Bayern aus:
Zahl der Infizierten: 56.639
Zahl der Neuinfektionen: 448
Zahl der Toten: 2636 (Veränderung zum Vortag +1)
Zahl der Genesenen: etwa 50.300 (+200 mehr als am Vortag)
Infizierte pro 100.000 Einwohner: 433,1
Söder: Corona-Infektionszahlen sind mit Blick auf Winter zu hoch - zweiter Lockdown droht
Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland sind nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder derzeit mit Blick auf den anstehenden Herbst und Winter zu hoch. „Das Problem ist, es ist zu früh zu hoch“, sagte der CSU-Chef am Donnerstag nach einer Videokonferenz von Bund und Ländern in Berlin. Es müsse daher jetzt das Ziel aller sein, „die Zahlen wieder runter zu kriegen und einen zweiten Lockdown zu verhindern„. Derzeit sei nicht kalkulierbar, wie sich die Corona-Infektionen in den kommenden Monaten entwickeln würden, wenn wieder wegen der Witterung weniger Veranstaltungen im Außenbereich stattfinden müssten.