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Coronavirus Deutschland

Gericht gibt Richtung für Läden vor

Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen sich durch Absperrungen klein rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.

Kein Durchgang: Große Kaufhäuser in Baden-Württemberg dürfen künftig öffnen, wenn sie Teilflächen sperren.⇥
Kein Durchgang: Große Kaufhäuser in Baden-Württemberg dürfen künftig öffnen, wenn sie Teilflächen sperren.⇥
Frank Rumpenhorst/dpa

Zwei Tage lang hatte das Traditionskaufhaus Abt in Ulm geöffnet – obwohl der Laden deutlich größer ist als die in der Corona-Verordnung maximal erlaubten 800 Quadratmeter (m2) Fläche. Das sorgte für Ärger in der Stadt, das Ordnungsamt untersuchte den Fall. Am Mittwoch wünschte das Unternehmen auf einem Schild an der Eingangstür gute Gesundheit, das Geschäft war geschlossen. Das kann sich nun schnell wieder ändern, denn es gibt Nachbesserungen an den Regeln durch das Wirtschaftsministerium.