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Bußgelder im Winter

Autofahren bei Schnee und Eis kann sehr teuer werden

Im Winter müssen Autofahrer besonders aufpassen. Je nach Verstoß drohen saftige Bußgelder, Punkte in der Verkehrssünderkartei oder ein Fahrverbot.

Bei so viel Schnee und Eis hilft auch der Scheibenwischer nicht mehr.
Bei so viel Schnee und Eis hilft auch der Scheibenwischer nicht mehr.
Bodo Marks/dpa-mag/dpa

Wer kennt das im Winter nicht: Man hat es eilig, frühmorgens zur Arbeit zu kommen, aber die Autoscheiben sind total vereist. Diejenigen, die deshalb schon mal im Stand den Motor laufen lassen, um nebenher mit der Autoheizung das Scheibenkratzen zu beschleunigen, spielen allerdings mit dem legalen Feuer: Dieser Trick ist aufgrund von Lärmbelästigung und Umweltstörung verboten. Wird man dabei erwischt, muss 80 Euro an die Bußgeldstelle zahlen.

Und nur dabei bleibt es nicht: Im Winter gibt es eine Vielzahl an Dingen, die Autofahrer berücksichtigen müssen, um keine Geldstrafe und Punkte in Flensburg zu kassieren. So genügt es beim Befreien der Autoscheiben auch nicht, nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freizukratzen – das fehlende Sicherheitsverständnis wird mit einer Geldstrafe von 10 Euro „belohnt“. Teurer trifft es diejenigen, die ihre Motorhaube und Autodach nicht ausreichend von Schnee befreien. Da herabfallender Schnee während der Fahrt ein potenzielles Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt, wird dafür ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Auch muss darauf geachtet werden, dass das Autokennzeichen trotz Schnee und Eis ständig erkennbar ist, ansonsten setzt es 5 Euro Strafe.

Welche Bußgelder im Winter drohen

Wer bei winterlichen Bedingungen nicht mit Winterreifen unterwegs ist, sollte sich warm anziehen: Wird man erwischt, hagelt es ein Bußgeld von 88,50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Sollte man andere Verkehrsteilnehmer durch dieses Versäumnis behindern, gefährden oder gar einen Unfall bauen, kann die Geldsumme noch deutlich höher ausfallen.

Ähnlich streng ist die Polizei, wenn man seine Autobeleuchtung nicht den winterlichen Sichtverhältnissen anpasst. Egal ob innerorts oder außerorts: Wer das Abblendlicht nicht einschaltet, obwohl die Sicht durch Schneefall behindert wird, muss mindestens zwischen 53,50 und 88,50 Euro zahlen und handelt sich außerorts zudem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei ein.

Mehr als 800 Euro drohen Rasern im Winter

Eine der wohl häufigsten und gefährlichsten Unfallursachen im Winter ist allerdings zu hohe Fahrgeschwindigkeit. Daher setzt es hierfür auch die happigsten Strafen. Fährt man bei einer Sichtweite von unter 50 Metern bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell, werden 108,50 Euro und ein  Punkt fällig. Bei höheren Geschwindigkeiten kann sich das Strafmaß auch ohne Unfall auf über 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten ausweiten.

Es zeigt sich also: Im Winter unnötige Risiken einzugehen, lohnt sich nicht. Besser ist es, das Auto frühzeitig winterfest zu machen und längere Fahr- und Kratzzeiten in Kauf zu nehmen, dafür aber auch sicherer unterwegs zu sein. Wer dennoch morgens Probleme beim Kratzen hat und sich keine Frostschutzfolien zulegen will, braucht trotzdem nicht mit dem Gedanken spielen, den Motor anzulassen. Der Tipp des ADAC: einfach eine Wärmeflasche auf das Armaturenbrett legen.