Einmal mehr hat der Bundesrechnungshof die Bundeszuschüsse an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kritisiert. Konkret sind den Finanzexperten die sogenannten versicherungsfremden Leistungen ein Dorn im Auge.
Warum die Rentenkasse im Kreuzfeuer des Rechnungshofes ist
Der Bundesrechnungshof kritisiert die fehlende Definition von versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. So bleibt unklar, ob die Bundeszuschüsse an die Kasse auskömmlich sind. Und es gibt noch mehr Kritik.
Kindererziehungszeiten zählen zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die die Deutsche Rentenversicherung mit Bundesmitteln bezahlt. Doch eine genaue Definition der Leistungen fehlt – und das ist ein Problem.
dpa Kindererziehungszeiten zählen zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die die Deutsche Rentenversicherung mit Bundesmitteln bezahlt. Doch eine genaue Definition der Leistungen fehlt – und das ist ein Problem.
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