15° / 6°
Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Warum sich die Justiz im Kampf gegen Pädokriminelle auf das Wesentliche konzentrieren sollte

Seit zwei Jahren wird das Verschicken von Nacktbildern mit Motiven von unter 18-Jährigen generell mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Doch die Gesetzesverschärfung verfehlt ihr Ziel. Was nun passieren muss.

Erinnern an die Gewaltexzesse gegen Kinder in Lügde: Nachdem mehrere solcher Pädosexuellen-Ringe aufgeflogen waren, wurde 2021 das Gesetz gegen Pädokriminelle verschärft.
Erinnern an die Gewaltexzesse gegen Kinder in Lügde: Nachdem mehrere solcher Pädosexuellen-Ringe aufgeflogen waren, wurde 2021 das Gesetz gegen Pädokriminelle verschärft.
Peter Steffen/dpa

Lügde, Bergisch Gladbach, Staufen – diese Ortsnamen stehen für Fälle von schlimmster sexueller Gewalt gegen Kinder. Nicht nur, dass zum Teil mehrere Dutzend Täter und Täterinnen beteiligt waren; anschließend wurden die Bilder auch noch ins Netz gestellt und von Zigtausenden angeschaut. Es war diese Häufung von Missbrauchsfällen, die die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach anfänglichem Zögern zur Befürworterin schärferer Strafen für Pädosexuelle werden ließ. Jetzt, zwei Jahre später, wird immer deutlicher, dass die Gesetzesänderung sicherlich gut gemeint war, aber zum Teil die Falschen trifft. Insofern ist es gut, dass nun offenbar nachgebessert werden soll. Besser spät als nie.