Was soll ein Lehrer tun, wenn er auf einem Schülerhandy anzügliche Fotos einer Schülerin entdeckt? Die Fotos als Beweismaterial weiterschicken an Eltern oder Schulleitung? Besser nicht. Denn eine solche Handlung zählt seit der Gesetzesverschärfung von vor knapp zwei Jahren als „Verbreitung kinderpornografischer Inhalte“. Mit der Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis.
Sogenannte Kinderpornografie soll nicht mehr generell als Verbrechen eingestuft werden
Nach den Fällen von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster verschärfte die damalige Große Koalition die Strafen bei Kinderpornografie-Delikten. Nun ist klar: In einem Punkt schoss man über das Ziel hinaus.
Fahndung nach kinderpornografischen Darstellungen: Im Juni 2021 wurden die sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafen für solche Delikte nach oben gesetzt.
Arne Dedert/dpa Fahndung nach kinderpornografischen Darstellungen: Im Juni 2021 wurden die sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafen für solche Delikte nach oben gesetzt.
Arne Dedert/dpa