Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung von Familien mit Kindern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung soll nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geringer ausfallen als bisher angekündigt. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der in der kommenden Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden und ab Juli gelten soll. Demnach werden die Beitragsnachlässe für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern nur bis zu einem Alter des Nachwuchses von 25 Jahren gelten. Haben die Kinder dieses Alter überschritten, wird nur noch ein Kind berücksichtigt — unabhängig von der tatsächlichen Kinderzahl. Beschäftigte mit einem Kind sollen in Zukunft 3,40 Prozent als Beitrag zahlen, 0,35 Punkte mehr als bisher. Sind die Kinder jedoch jünger als 25 Jahre, gibt es vom zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von jeweils 0,25 Punkten. Wer drei Kinder hat, zahlt ab Juli 2,90 Prozent und damit weniger als heute. Der Beitrag für Kinderlose ab 23 Jahren dagegen wird sogar von 3,40 auf 4,00 Prozent steigen. Der Arbeitgeber zahlt von dem jeweiligen Beitrag in Zukunft grundsätzlich 1,70 Prozent (0,175 Punkte mehr), unabhängig von der Kinderzahl des Mitarbeiters.
Beitragsentlastung für Eltern wird zeitlich begrenzt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik verpflichtet, kinderreiche Familien beim Beitragssatz für die Pflegeversicherung zu entlasten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat so seine eigenen Vorstellungen, wie man das umsetzen sollte.
Wie soll die Pflege auskömmlich finanziert werden? Bisher sollen vor allem die Beitragszahler bluten.
Mascha Brichta/dpa Wie soll die Pflege auskömmlich finanziert werden? Bisher sollen vor allem die Beitragszahler bluten.
Mascha Brichta/dpa