Per Grundgesetzänderung hat Deutschland seine Verteidigungsausgaben auf eine völlig neue Basis gestellt. Nach dem neuen Artikel 109 Absatz 3 werden die Zahlungen ab einer Mindesthöhe nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet. Es darf aber nicht nur mehr Geld verwendet werden, sondern dieses Geld auch für mehr Zwecke. „Verteidigung wird jetzt endlich weiter verstanden, und zwar so, wie es verstanden werden muss“, sagt die Sicherheitspolitikerin Sara Nanni von den Grünen, die an dieser Änderung erheblichen Anteil hatten. Auch Nico Lange von der Münchner Sicherheitskonferenz hält die Ausdehnung für richtig, warnt aber zugleich: „Es besteht natürlich die Gefahr, dass je nach Kassenlage alles und jedes als sicherheitsrelevant umdefiniert wird.“ Worum es geht: