Die Premiere gab es im Jahr 2015: Das erste Bürokratieentlastungsgesetz wurde unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erdacht und beschlossen. Ziel waren „schnelle und spürbare Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft“, wie es zur Begründung hieß. Konkret sollte die Entlastung 744 Millionen Euro pro Jahr betragen, unter anderem dadurch, dass kleinere Betriebe von bestimmten Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften befreit wurden.
Der bürokratische Kampf gegen die Bürokratie
Nummer vier ist nicht mal verabschiedet, da träumen viele schon von Nummer fünf: Gesetze gegen Bürokratie gibt es hierzulande bereits einige, die Bürokratie aber ist immer noch da.
Spricht gerne vom drohenden „Bürokratie-Burnout“: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hätte nach dem vierten auch gerne ein fünftes Bürokratieentlastungsgesetz.
Firma dpa STATISTISCH Spricht gerne vom drohenden „Bürokratie-Burnout“: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hätte nach dem vierten auch gerne ein fünftes Bürokratieentlastungsgesetz.
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