Auf ihn geht das deutsche Krankenkassensystem zurück: Reichskanzler Otto von Bismarck
Wolfgang Kumm/dpa Auf ihn geht das deutsche Krankenkassensystem zurück: Reichskanzler Otto von Bismarck
Wolfgang Kumm/dpa Das deutsche Krankenkassensystem ist mittlerweile 140 Jahre alt — die offizielle Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Unter Reichskanzler Otto von Bismarck wurde damals das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks– und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen zwei Drittel, ihr Arbeitgeber ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags.