Die Gefahr wirtschaftlicher Verwerfungen sei gebannt, sagte ein Sachverständiger.
Moritz Frankenberg/dpa Die Gefahr wirtschaftlicher Verwerfungen sei gebannt, sagte ein Sachverständiger.
Moritz Frankenberg/dpa Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Ab 2024 gelten die Regelungen bereits für Neubaugebiete. Im Bestand hängt das Gesetz von der kommunalen Wärmeplanung ab, die spätestens 2028 in Kraft treten soll. Nun haben sich im Bundestag die Verbände in einer Expertenanhörung zu den Plänen geäußert.