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Was Erstwähler für die Bundestagswahl 2025 wissen sollten

Was sind Erst- und Zweitstimme? Wie kann man Abgeordneter im Bundestag werden? Kann man auch die Bundesregierung wählen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für deutsche Staatsbürger, die erst vor kurzem 18 Jahre alt geworden sind, ist der 23. Februar 2025 ein wichtiges Datum: Dann dürfen sie zum ersten Mal an der Bundestagswahl teilnehmen. Bevor sie ihre Stimme abgeben, sollten sie sich mit dem Ablauf der Wahl vertraut machen. Dann verstehen sie besser, was sie mit ihrer Stimme bewirken. Dieser Artikel erklärt das Wichtigste rund um die Bundestagswahl.

Wen wähle ich?

Die Bundesregierung können die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt wählen. Wie diese gebildet wird, wird weiter unten im Text erklärt. Stattdessen können sich die Wählerinnen und Wähler zwischen mehreren Direktkandidaten unterschiedlicher Parteien entscheiden. Auf demselben Wahlzettel können sie zusätzlich eine Partei ankreuzen. Mit dieser Stimme haben sie allerdings keinen Einfluss darauf, welche Politikerinnen und Politiker in den Bundestag einziehen. Nachfolgend wird das Prinzip von Erst- und Zweitstimme genauer erklärt.

Erst- und Zweitstimme

Die Direktkandidaten, die man mit der Erststimme wählen kann, leben oft in der eigenen Region. Deswegen kommt es häufig vor, dass Wählerinnen und Wähler die Kandidaten aus ihrem Wahlkreis persönlich kennen. Also ist dieser Teil der Bundestagswahl auf jeden Fall eine Persönlichkeitswahl. Einige Wahlberechtigte dürften vorrangig aus persönlichen Motiven für einen Kandidaten stimmen und weniger, weil sie oder er in der „richtigen“ Partei ist. Nur die Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen, haben Chancen, in den Bundestag einzuziehen.

Welche Kandidaten über die Zweitstimme einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten, entscheiden die Parteien zum Teil selbst. In jedem Bundesland stellen sie sogenannte Landeslisten auf: Auf Parteitagen werden Politikerinnen und Politiker auf die einzelnen Positionen gewählt. Wer auf Position 1 gewählt wird, hat deutlich bessere Chancen, in den Bundestag gewählt zu werden, als ein Konkurrent auf Listenplatz 50. Ob jemand von der Landesliste einen Sitz im Parlament bekommt, hängt davon ab, ob eine Partei in einem Bundesland weniger Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Bekommt eine Partei drei Sitze mehr, als sie Wahlkreise gewonnen hat, ziehen die ersten drei Politiker auf der Landesliste in den Bundestag ein.

Besonderheiten durch das neue Wahlrecht: Nicht alle Direktkandidaten, die einen Wahlkreis gewinnen, ziehen in den Bundestag ein. Bei der Wahl am 23. Februar 2025 wird erstmals ein neues Wahlrecht angewandt: Gewinnt eine Partei mit ihren Direktkandidaten mehr Wahlkreise als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, müssen die Kandidaten auf ein Mandat verzichten, die die geringsten Stimmenanteile bekommen haben. Gewinnt eine Partei 20 Wahlkreise, aber nur 17 Sitze im Bundestag, müssen drei Wahlkreisgewinner verzichten. Ein Kandidat, der 40 Prozent der Stimmen bekommt, hat deutlich bessere Chancen auf ein Bundestagsmandat als ein Kollege oder eine Kollegin, der oder die im Wahlkreis mit 25 Prozent gewinnt. Das neue Wahlrecht wurde eingeführt, um zu verhindern, dass der Bundestag immer größer wird: Bisher sind alle Direktkandidaten ins Parlament eingezogen, auch wenn ihren Parteien eigentlich weniger Sitze zugestanden hätten. Damit trotzdem die Größe der Fraktionen dem Zweitstimmenergebnis entsprachen, bekamen andere Parteien weitere Sitze, sogenannte Überhangmandate. Nach der Bundestagswahl 2021 hatte der Deutsche Bundestag 736 Abgeordnete, die Zielgröße lag bei 598. Das neue Wahlrecht sieht permanent 630 Abgeordnete vor.

Was ist ein Wahlkreis?

Ein Wahlkreis umfasst entweder mehrere Gemeinden oder in Großstädten verschiedene Bezirke. Politiker, die in einem Wahlkreis für die Bundestagswahl kandidieren, möchten also die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, die in diesem Gebiet leben. Wahlkreise werden so definiert, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte wohnen. Dementsprechend kommt es vor, dass Wahlkreise zusammengelegt werden oder eine Gemeinde in einen anderen Wahlkreis wechselt, wenn sich die Anzahl der Wahlberechtigten deutlich verändert hat. Für die Bundestagswahl 2025 gibt es 299 Wahlkreise. Bevor Wahlkreisgrenzen verschoben werden, muss jedes Mal das Bundeswahlgesetz geändert werden.

Mitmachen

Wer volljährig und deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ist, kann nicht nur wählen gehen, sondern auch für den Bundestag kandidieren. Am einfachsten geht das, indem man für eine große Partei antritt. Man kann sich entweder als Direktkandidat aufstellen lassen oder für einen Listenplatz kandidieren. So weit die Theorie. Praktisch ist es für Politik-Neulinge kaum möglich, in den Bundestag einzuziehen. Parteien wählen in der Regel Kandidaten auf ihre Landeslisten, die sich schon länger politisch engagieren und in ihrem Wahlkreis bekannt sind. In großen Parteien müssen sich Neulinge gegen Dutzende Konkurrenten behaupten. In Kleinparteien haben sie es zwar einfacher, für die Bundestagswahl aufgestellt zu werden, allerdings gewinnt so gut wie nie ein solcher Kandidat einen Wahlkreis. Außerdem muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.

Brief- und Präsenzwahl

Der klassische Ort, an dem man wählen kann, ist das Wahllokal. Gebäude wie Schulen, Büchereien und Stadthallen werden für einen Tag zu einem Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können, wie sich Deutschland in den kommenden Jahren politisch entwickelt. In kleineren Orten gibt es mindestens ein Wahllokal, in größeren Städten mindestens eins pro Viertel. Alle Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimmen abgeben können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese kommt einige Wochen vor der Wahl per Post. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen, genügt es, wenn Sie im Wahllokal ihren Personalausweis vorzeigen. Die Wahlhelfer kontrollieren dann, ob Ihr Name in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wer nicht wahlberechtigt ist, lesen Sie hier. Alternativ können Sie vorab per Brief wählen. Die Briefwahl muss man jedoch selbst beantragen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Fristen

Laut dem Bundeswahlgesetz muss die Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl zugestellt werden, also am 2. Februar 2025. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der Gemeindeverwaltung klären, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Denn nur diejenigen, die eingetragen sind, dürfen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Sitzverteilung

Das Zweitstimmenergebnis entscheidet, wie viele Sitze die Parteien im Deutschen Bundestag bekommen. Weil auch Parteien mitgezählt werden, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen und damit nicht ins Parlament einziehen, bekommt eine Partei, die 30 Prozent der Stimmen erhält, mehr als 30 Prozent der Sitze. Es wird auch ausgerechnet, welchen Anteil ein Zweitstimmenergebnis in einem Bundesland am gesamten Zweitstimmenergebnis einer Partei hat. Dadurch wird klar, welche Politikerinnen und Politiker über die Landeslisten ein Bundestagsmandat bekommen. Details zum Auszählungsverfahren finden Sie hier.

Koalitionsverhandlungen

Die Bundestagswahl entscheidet, wie viele Abgeordnete welcher Parteien im Bundestag sitzen. Wer die Regierung bildet, machen die Parteien unter sich aus. Eine Bundesregierung ist in der Regel nur handlungsfähig, wenn sie die Mehrheit im Bundestag hat. Da aber keine Partei mehr als die Hälfte der Sitze bekommt, sind Kompromisse unausweichlich. Jahrzehntelang bildeten zwei Parteien die Bundesregierung, nach der Bundestagswahl 2021 waren es erstmals drei. Bündnisse zwischen Parteien nennt man Koalitionen. Haben mehrere Parteien mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag inne, können sie verhandeln, ob sie gemeinsam die Bundesregierung bilden wollen. Sind die Verhandlungen erfolgreich, unterschreiben die Beteiligten einen Koalitionsvertrag: Sie legen ihre politischen Ziele fest und bestimmen, welche Partei welches Ministerium bekommt. Kommt keine Regierungskoalition zustande, sind Neuwahlen wahrscheinlich. Alternativ kann der Bundespräsident mit Vorsitzenden mehrerer Parteien darüber reden, ob sie sich nicht doch eine Koalition vorstellen können.

In einigen Landtagen (das sind die Parlamente der Bundesländer) gab es schon Minderheitsregierungen. Dann sind die regierenden Parteien darauf angewiesen, dass Abgeordnete anderer Parteien für ihre Gesetzesvorhaben stimmen. Tun sie dies nicht, kann eine Minderheitsregierung ihre Ziele nicht verwirklichen.

Kanzler und Minister

Den Bundeskanzler zu wählen, gehört zu den Hauptaufgaben des Deutschen Bundestages. Haben sich mehrere Parteien auf eine Koalition geeinigt, stellt sich ihr Kanzlerkandidat in einer folgenden Bundestagssitzung zur Wahl. Diese Abstimmung ist in der Regel eine Formsache, denn die Regierungsparteien stellen die Mehrheit aller Abgeordneten. Natürlich dürfen die Abgeordneten der Regierungsparteien frei entscheiden, also auch gegen ihren Kanzlerkandidaten stimmen. Damit eine Regierung nicht an einer oder zwei Gegenstimmen bei der Kanzlerwahl scheitert, verfügen Koalitionen meistens nicht nur über eine Mehrheit von ein oder zwei Sitzen, sondern einige mehr. Bilden die zwei Parteien mit den meisten Sitzen eine Koalition, kann die Mehrheit deutlich größer ausfallen. Umgekehrt können mehrere Parteien mit weniger Stimmen eine Koalition bilden, dann ist die Partei, die die meisten Stimmen bekommen hat, nicht Teil der Bundesregierung.

Minister kann der Bundestag nicht wählen. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Staatsoberhaut, dem Bundespräsidenten, ernannt.