Wie beim Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zwischen Bund und Ländern vereinbart, reagiert Baden-Württemberg mit einer Verschärfung der Corona-Regeln und der entsprechenden Anpassung der Landesverordnung auf steigende Infektionszahlen. Um Unklarheiten zu vermeiden hat das Land eine Liste mit Branchen und Aktivitäten veröffentlicht, die vom Lockdown nicht betroffen sind.
Es gibt ein paar neue Ausnahmen, die durchaus für den Alltag relevant sein können. So sind zum Beispiel Fahrgemeinschaften unter Beachtung der Hygieneregeln uneingeschränkt erlaubt. Außerdem hat die Landesregierung außerschulische Schwimmkurse für Kinder untersagt, während sie im Schulsport im Prinzip weiter laufen können. Hörgeräteakustiker sind in der Liste des Landes aufgeführt, Optiker hingegen gar nicht erwähnt.
Lockdown in Baden-Württemberg: Das ist jetzt verboten
Corona-Verordnung und Lockdown BW: Teilweise Interpretationsbedarf
Museen sind für das Land tabu, Gedenkstätten jedoch unbedenklich. Und bei Massagen ist maßgeblich, ob sie „medizinisch notwendig“ sind oder nicht. Es gibt also teilweise ein Stück Spielraum für Interpretationen und möglicherweise auch weiteren Entscheidungsbedarf für Politik und Justiz. In Bezug auf Kinderspielplätze liegt die Verantwortung bei Landkreisen, Städten und Gemeinden. Schließungspläne sind hier bisher noch nicht bekannt geworden.
Im Bereich Fitness-Studios darf man sich unterdessen über erste Corona-Lockerungen freuen.
Bayern vs. Baden-Württemberg: Das gilt jetzt bei Treffen, Alkohol, Sport & Co.
Das ist in Baden-Württemberg trotz Lockdown geöffnet/erlaubt
Antiquitätenhandel
Angeln
Archive
Autobahnraststätten (mit Ausnahme der Gastronomie, Straßenverkauf/Take-away erlaubt)
Autohäuser (Verkauf und Reparatur)
Autovermietung/Carsharing
Autowaschanlage
Babyausstattung
smärkte, Kinderläden
Bäckereien (kein Verzehr vor Ort)
Bestattungen
Betonverarbeitende Betriebe
Betriebskantine
Bibliotheken
Blumenläden
Blutspendetermine
Boxsport und Kampfsport (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
Brautmodengeschäfte
Brennstoffhandel
Büchereien
Bürofachmarkt
Cafés (nur Straßenverkauf)
Campingplätze (nur zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen)
Copyshops
Demonstrationen (unter Auflagen wie Maskenpflicht)
Einkaufscenter
Eisdielen (nur Straßenverkauf)
Elektrohandel
Ergotherapie und Lerntherapie
Zigaretten
Fahrgemeinschaften (AHA+L-Regeln beachten)
Fahrschulen
Fährverkehr
Ferienhäuser (nur zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder, in besonderen Härtefällen)
Friseur
Lockerungen für Fitnessstudios in Baden-Württemberg – Unklarheit um Fahrgemeinschaften
Fußpflege (nur medizinisch notwendige Behandlungen bzw. medizinische Fußpflege)
Gärtnerei
Geburtsvorbereitung und -nachbereitung
Gedenkstätten
Golfen (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
Gottesdienste
Hochzeit
Hochzeitsfeier (nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, einschließlich bestimmter Familienangehöriger, mit insgesamt maximal zehn Personen)
Hörakustiker
Hotels (geschlossen, außer zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen)
Dauercampen gestattet
Hundeausführer
Hundesalon
Hundeschule
Hundesport
Imbiss (nur Straßenverkauf/Take-away)
Kanuverleih
Kinos geschlossen mit Ausnahme
Kioske (nur Straßenverkauf/Take-away)
LKW-Waschanlage
Logopädie
Lottoannahmestelle
Massagesalons (nur medizinische Massagen)
Möbelabholdienst
Musikschulen (unter Beachtung des
Hygienekonzepts)
Musiktherapie
ÖPNV (ohne besondere neue Abstandsregeln)
Orthopädieschuhmacher,
Orthopädietechniker
Osteopathie
Paketannahme und -ausgabe
Pendlerverkehre
gestattet
Personal Training (gestattet im Freien, Einzelunterricht)
Pfandhäuser
Physiotherapie
Psychotherapie (Gruppentherapie nur unter Einhaltung der AHA-Regeln)
Private Feiern im privaten Raum (Auch im privaten Bereich dürfen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten.)
Reisebüro
Reitkurse (zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts)
Rehasport
Reparaturbetrieb für Fahrräder
Restpostenmärkte
Sanitätshaus
Schießsport und Schießsportanlagen (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
Schmuckladen mit Beratung zum Goldwert
Schreibwarenhandlung
Schülertransport (ohne besondere neue Abstandsregeln)
Schwimm- und Spaßbäder (mit Ausnahme einer Nutzung für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport)
Sitzungen kommunaler Gremien (unter Auflagen)
Sonnenstudio / Solarium
Souvenirläden
Spirituosenhandel
Tabakgeschäft
Tafelläden (mit Ausnahme des Konsums von Lebensmitteln vor Ort)
Tennis (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
Taxigewerbe
Umzug in eine andere Wohnung
Weiterbildungseinrichtungen wie VHS (offen für Bildungsangebote unter Einhaltung der AHA+L-Regeln, geschlossen für Tanz-, Yoga- und Sportkurse Wettkampfsport und -training; Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport gestattet)
Wochenmärkte
Yogastunden (nur als Einzelstunde im Freien)