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Weihnachten

Umtausch von Geschenken: Kein rechtlicher Anspruch

Wer Weihnachten falsch beschenkt wurde und nach den Feiertagen das Geschenk umtauschen möchte, der kann nur auf die Kulanz der Händler hoffen.

Nicht jeder freut sich über sein Weihnachtsgeschenk
Nicht jeder freut sich über sein Weihnachtsgeschenk
Pangerl

Schöne Bescherung. Während sich die Kinder beim Auspacken ihrer Weihnachtsgeschenke vor lauter Freude nicht mehr zurückhalten können, wickeln wir wie jedes Jahr eines von diesen unnötigen technischen Geräten aus. Wer braucht schon den fünften digitalen Bilderrahmen oder einen Brotbackautomaten? Um die weihnachtliche Stimmung an Heilig Abend jetzt nicht völlig zu vermiesen, tun wir es den Kindern gleich und heucheln pure Freude vor, mit dem Wissen, dass all diese unbeliebten Geschenke nach den Feiertagen wieder dorthin kommen wo sie einst ihr tristes Dasein fristeten. Doch nicht jeder Händler freut sich, seine Ladenhüter wieder zu sehen. Da kann es passieren, dass ein Umtausch oder die Rücknahme verweigert wird. „Grundsätzlich gilt, das ein Händler nicht verpflichtet ist die Ware zurückzunehmen“, sagt Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden–Württemberg. Viele Händler nehmen die Ware meist aber aus Kulanz zurück, so Hasekamp. Ob es dafür einen Gutschein oder eine Geldrückgabe gibt, liegt ebenfalls im Ermessen der Händler. „Die Bedingungen für die Rücknahme legen die Händler selbst dabei fest“, erklärt Niklaas Haskamp.