In diesen Tagen nehmen viele verstärkt ihre demokratischen Rechte wahr, es wird viel demonstriert - gegen Corona, aus religiösen Gründen, für Menschenrechte, allgemein wegen wegen Politik. Dabei werden auch Transparente gezeigt oder Symbole von kritisierten Institutionen symbolisch angegriffen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wer zum Beispiel eine öffentlich angebrachte EU-Flagge willentlich beschädigt, begeht künftig eine Straftat. Denn der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Er geht ursprünglich auf einen Vorschlag der Länderkammer zurück.
Drei Jahre Haft für Beschädigung der EU-Flagge bei Demonstrationen
Harte Strafe für Beschädigung einer Flagge: Wer die EU-Flagge beschädigt oder verunglimpft, muss bis zu 3 Jahre ins Gefängnis. Auch bei der EU-Hymne oder anderen Fahnen drohen harte Strafen.
Strafbar: Wer die EU-Fahne oder andere National-Fahnen beschädigt oder verunglimpft, muss ins Gefängnis oder eine Geldstrafe bezahlen.
Vesa Moilanen, dpa Strafbar: Wer die EU-Fahne oder andere National-Fahnen beschädigt oder verunglimpft, muss ins Gefängnis oder eine Geldstrafe bezahlen.
Vesa Moilanen, dpa