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Corona Regeln Arbeitsplatz

Maskenpflicht: Was gilt am Arbeitsplatz?

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt - jetzt treten die Änderungen in Kraft. Doch welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Bisher gibt es kaum verbindliche Regeln für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.
Bisher gibt es kaum verbindliche Regeln für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.
Christin Klose / DPA

Ab Montag, 25.1.2021, treten in Baden-Württemberg angesichts der Corona-Pandemie weitere Verschärfungen im öffentlichen Leben in Kraft. So müssen die Menschen von Montag an unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, bei der Arbeit außerhalb des Homeoffice, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gottesdiensten medizinische Masken tragen.

Keine verbindliche Regeln am Arbeitsplatz

Zwar gelten die allgemein gültige Regeln wie der Mindestabstand grundsätzlich auch an jeder Arbeitsstätte, darüber hinaus gibt es jedoch kaum verbindliche Regeln für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Bisher gilt, laut Verordnung des Landes Baden-Württemberg, unter anderem:

  • die Infektionsgefährdung von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu minimieren,

  • Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben,

  • die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen.

  • den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen.

Keine Homeoffice-Pflicht

„Home Office ist ein wirksames und zugleich relativ schmerzarmes Mittel, um die Anzahl der Infektionen deutlich zu senken“, heißt es in der neuen Verordnung des Landes. Die Landesregierung appelliert nochmals eindringlich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Beschäftigten wo immer es möglich ist von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Landesregierung werde daher auch kurzfristig Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften zu einem Homeoffice-Gipfel einladen.