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Böllerverbot Corona Gipfel 25.11.

Böllerverbot zu Silvester gilt nur lokal

Bund und Länder kippen das geplante Böllerverbot zu Silvester, „empfehlen“ jedoch einen Verzicht auf Feuerwerkskörper. Bestimmte Einschränkungen gibt es dennoch.

Ein allgemeines Böllerverbot zu Silvester scheint vom Tisch.
Ein allgemeines Böllerverbot zu Silvester scheint vom Tisch.
Jean-Christophe Bott

Nachdem sich die Länder vor dem Gipfel am 25.11. auf Corona–Regeln für Weihnachten geeinigt haben, gibt es auch für Silvester einen Kompromiss. Demnach wird auf ein allgemeines Böllerverbot verzichtet. Allerdings solle das Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, heißt es. Umstritten war hingegen noch eine Lockerung von Kontaktbeschränkungen über Silvester.

Böllerverbot zu Silvester: Kontrolle nur schwer möglich

„Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, so die Formulierung im Entwurf eines Beschlusspapiers zum Corona–Gipfel am 25. November. Grundsätzlich werde jedoch „empfohlen“, zum Jahreswechsel 2020/21 auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Das ursprünglich angedachte Verkaufsverbot wurde jedoch gekippt, nachdem sich die Hersteller von Feuerwerkskörpern über die Pläne beschwert hatten. Besonders betroffene Kreise, Gemeinden und Städte könnten zudem ein lokales Böllerverbot verhängen, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Allerdings hat die Gewerkschaft der Polizei bereits darauf hingewiesen, dass die Kontrolle recht schwierig werden könnte.

Im Gegensatz zu Deutschland haben sich die Niederlande klar auf ein landesweites Böllerverbot festgelegt, das auch mit den vielen ruhebedürftigen Patienten in den Krankenhäusern begründet wird.

Corona–Hotspots in Baden–Württemberg

Stadt Heilbronn (260,7)

Lörrach (213,8)

Stadt Mannheim (235,6)

Stadt Pforzheim (211)

Tuttlingen (226,6)

in Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche

Stand: 25.11.

Quelle: Statistisches Landesamt