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Mord in Laichingen

Mutter von drei Kindern getötet: Angeklagter muss lebenslang in Haft

Im Laichinger Mordprozess haben die Richter das Urteil gesprochen. Trotzdem ist der Fall noch nicht abgeschlossen.

Der Angeklagte im Laichinger Mordprozess wurde schuldig gesprochen.
Der Angeklagte im Laichinger Mordprozess wurde schuldig gesprochen.
Volkmar Könneke

Der Angeklagte im Laichinger Mordprozess ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die zuständigen Richter am Ulmer Landgericht sahen es als erwiesen an, dass der 40–Jährige im November 2018 seine Ehefrau in ihrer Wohnung im Laichinger Ortsteil Suppingen ermordet hatte.

Damit schlossen sich die Richter dem Plädoyer der Staatsanwältin Claudia Nemetz an, das sie am vergangenen Dienstag vorgetragen hatte. Der Anwalt des Angeklagten hatte in seinem Vortrag von Totschlag gesprochen und eine Freiheitsstrafe von maximal zehneinhalb Jahren gefordert.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden

Mit dem Urteil ging der Prozess nach insgesamt sechs Verhandlungstagen zu Ende. Zuvor hatten zahlreiche Zeugen ausgesagt, darunter auch die Angehörigen des Opfers.

Ob der Fall nun abgeschlossen ist, ist aber noch unklar. Denn noch kann gegen das Urteil Revision eingelegt werden.

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