Ab dem 27. April gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.
dpa Ab dem 27. April gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.
dpa Seit der geänderten Rechtsverordnung in Baden-Württemberg ist auch ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Menschen, die sich nicht an das Kontaktverbot halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. So drohen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen Strafen bis zu 1000 Euro. Wer trotz Verbot eine Bar oder einen Club betreibt, zahlt bis zu 5000 Euro. Ebenso gibt es Regeln für die ab Montag, 27.04.2020, geltende Maskenpflicht in Baden-Württemberg.