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Drogeriemarkt Müller darf komplettes Sortiment zum Einkaufen anbieten – Gericht erlaubt Öffnung

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Der Drogeriemarkt Müller in Biberach darf sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen.

In Biberach darf ein Drogeriemarkt sein gesamtes Sortiment auf 2.500 Quadratmeter Fläche verkaufen.
In Biberach darf ein Drogeriemarkt sein gesamtes Sortiment auf 2.500 Quadratmeter Fläche verkaufen.
Matthias Kessler/dpa

Paukenschlag in Biberach: Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat dem Antrag einer der größten Drogeriemarktketten in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben. Demnach darf das Geschäft sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen. Laut der Stadt Biberach handelt es sich in dem verhandelten Fall um den Drogeriemarkt Müller am Marktplatz in Biberachs Altstadt. Auch in Warthausen gibt es eine Filiale, ob die Öffnung auch dort gilt, ist unklar.