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Corona Neu-Ulm

Frühwarnwert überschritten - Neue Beschränkungen gelten ab heute

Der Landkreis Neu-Ulm hat den Frühwarnwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Dienstag (13.10.2020).

Der Landkreis Neu-Ulm hat den Corona-Signalwert überschritten. Ab heute gelten neue Maßnahmen.
Der Landkreis Neu-Ulm hat den Corona-Signalwert überschritten. Ab heute gelten neue Maßnahmen.
Marijan Murat/dpa

Der Landkreis Neu-Ulm hat den kritischen Corona-Frühwarnwert überschritten. Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für diesen Fall strengere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor. Für den Landkreis Neu-Ulm gelten deshalb ab Dienstag, 13. Oktober 2020, neue Einschränkungen.

Corona Neu-Ulm: Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz

Wie der Landkreis Neu-Ulm mitteilte, wurde der Signalwert von 35 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38,2 werden nun neue Maßnahmen ergriffen, um den Wert wieder zu senken. Ab Dienstag, 13. Oktober 2020, gelten in Neu-Ulm folgende Corona-Vorschriften:

  • Private Feiern in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden.

  • Der Landkreis empfiehlt dringlichst, Feiern in privaten Räumen mit nicht mehr als 25 Personen stattfinden zu lassen.

  • Für Bundesweite Sportveranstaltungen sind maximal 500 Personen, oder 10 Prozent der Stadienkapazität erlaubt.

Landkreis Neu-Ulm: So lange gelten die Corona-Regeln

Die Allgemeinverfügung ist zunächst eine Woche, bis einschließlich 19.10.2020 gültig. Steigen die Zahlen weiterhin, können erneute Einschränkungen folgen.

Wie der Landkreis Neu-Ulm vermeldet kam es bislang zu keinen Hotspots. Die aktiven Corona-Fälle verteilen sich auf den gesamten Landkreis.