Der Landkreis Neu-Ulm hat den kritischen Corona-Frühwarnwert überschritten. Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für diesen Fall strengere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor. Für den Landkreis Neu-Ulm gelten deshalb ab Dienstag, 13. Oktober 2020, neue Einschränkungen.
Corona Neu-Ulm: Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz
Wie der Landkreis Neu-Ulm mitteilte, wurde der Signalwert von 35 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38,2 werden nun neue Maßnahmen ergriffen, um den Wert wieder zu senken. Ab Dienstag, 13. Oktober 2020, gelten in Neu-Ulm folgende Corona-Vorschriften:
Private Feiern in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden.
Der Landkreis empfiehlt dringlichst, Feiern in privaten Räumen mit nicht mehr als 25 Personen stattfinden zu lassen.
Für Bundesweite Sportveranstaltungen sind maximal 500 Personen, oder 10 Prozent der Stadienkapazität erlaubt.
Landkreis Neu-Ulm: So lange gelten die Corona-Regeln
Die Allgemeinverfügung ist zunächst eine Woche, bis einschließlich 19.10.2020 gültig. Steigen die Zahlen weiterhin, können erneute Einschränkungen folgen.
Wie der Landkreis Neu-Ulm vermeldet kam es bislang zu keinen Hotspots. Die aktiven Corona-Fälle verteilen sich auf den gesamten Landkreis.