Ein Freispruch war nicht drin: Im Fall der tödlichen Hundeattacke von Frohnstetten bei Stetten am kalten Markt hält das Landgericht Hechingen an dem Urteil fest, das das Amtsgericht Sigmaringen in erster Instanz im Juli 2018 gefällt hat. Es verurteilte die 44-jährige Erika S. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Ihr von ihr getrennt lebender Ehemann Gerd S. bekam ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre auf Bewährung. Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz betonte aber, die Bewährungszeit für Gerd S. sei um ein Jahr auf vier Jahre verlängert worden. Außerdem wurde beiden Angeklagten für die Zeit der Bewährung verboten, größere Hunde zu halten oder zu betreuen.
Tödliche Hundeattacke: Kein Freispruch für die Angeklagten
Gerd S., dessen Kangal im Mai 2017 eine Frau getötet hatte, ist unter anderem wegen Tierquälerei vorbestraft.
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dpa