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Sperrstunde Kreis Göppingen

Um 23 Uhr gehen im Kreis Göppingen die Lichter aus

Am Samstag tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft: Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot ab 23 Uhr. Gastronomen sind nicht begeistert.

Bis zum 30. November gilt nun im Landkreis Göppingen: Zwischen 23 und 6 Uhr müssen alle Kneipen, Bars und Lokale schließen, Alkohol darf in diesem Zeitraum nirgends mehr verkauft werden. ⇥
Bis zum 30. November gilt nun im Landkreis Göppingen: Zwischen 23 und 6 Uhr müssen alle Kneipen, Bars und Lokale schließen, Alkohol darf in diesem Zeitraum nirgends mehr verkauft werden. ⇥
Carlucci

Am Samstag um 0 Uhr tritt die angekündigte Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft, sie war am Freitagmittag als Notbekanntmachung auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht worden. Bis vorläufig 30. November gelten dann im gesamten Kreisgebiet von 23 Uhr bis 6 Uhr eine mit den Städten und  Gemeinden abgestimmte Sperrstunde und ein Alkoholabgabeverbot. Das Verbot für den Alkoholverkauf betrifft sowohl die Gastronomie als auch andere Verkaufsstellen wie Geschäfte oder Tankstellen. Am Freitag, 23. Oktober, gilt das erst um Mitternacht.