Vor dem Geislinger Amtsgericht ist ein ungewöhnlicher Fall verhandelt worden: Ein Ingenieur hatte gegen ein Urteil Revision eingelegt, nicht aber Berufung, obwohl er dort neue Beweise hätte vorlegen können.
Markus Sontheimer Vor dem Geislinger Amtsgericht ist ein ungewöhnlicher Fall verhandelt worden: Ein Ingenieur hatte gegen ein Urteil Revision eingelegt, nicht aber Berufung, obwohl er dort neue Beweise hätte vorlegen können.
Markus Sontheimer Als Richter Markus Volz das Urteil verlas, war der Angeklagte gar nicht mehr im Amtsgericht Geislingen. Er hatte am Montag die Verhandlung vorher protestierend verlassen, weil ihm kein Anwalt gestellt worden war. Volz verurteilte den 75–Jährigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Ingenieur 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Angeklagt war er wegen zweifachen Betrugs und vierfacher Beleidigung.