Busenkniffe, Poklatscher, Drohnachrichten – als Jugendrichterin am Haller Amtsgericht hat Katja Kopf regelmäßig mit Sexualstraftaten zu tun. Die 47-Jährige klärt bei der Eröffnungsfeier zunächst über die Rechtsgrundlage auf: Strafmündig sind Personen in Deutschland ab 14 Jahren. Alles, was gegen den Willen eines Kindes und eines Jugendlichen mit sexuellem Bezug passiert, ist verboten. 27 Paragrafen zu Sexualstraftatbeständen gibt es. Hinzu kommen die Vorschriften zu Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. An Beispielfällen gibt die Richterin Einblick in ihren Berufsalltag. Einer drohte, Nacktbilder seiner Ex-Freundin im Netz zu veröffentlichen. Schüler fassten Mädchen in einem abgedunkelten Geräteraum an Busen und Gesäß.
Nacktbilder und sexuelle Belästigung
Richterin Katja Kopf spricht nachdenkliche und aufmunternde Worte für Eltern, Betreuer und Lehrer.
Jugendrichterin Katja Kopf bei ihrer Rede.
Verena Köger Jugendrichterin Katja Kopf bei ihrer Rede.
Verena Köger