Wahlverteidiger Gianpiero Fruci, Jochen M. und Pflichtverteidiger Björn Bilidt im Landgericht Heilbronn.⇥
Thumilan Selvakumaran Wahlverteidiger Gianpiero Fruci, Jochen M. und Pflichtverteidiger Björn Bilidt im Landgericht Heilbronn.⇥
Thumilan Selvakumaran Das Urteil des Heilbronner Landgerichts gegen den ehemaligen Haller Bestatter Jochen M. ist ein Jahr nach seiner Verkündung vom Stuttgarter Oberlandesgericht aufgehoben worden. Jochen M. wurde am 25. April 2018 wegen 17-fachen Betrugs von einer Berufungskammer zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Wie sein Verteidiger Björn Bilidt (Radolfzell) unserer Zeitung mitteilte, ist das Verfahren jetzt an eine andere Strafkammer des Heilbronner Landgerichts zurückverwiesen worden.