Der 32–jährige Jurist, der sich im Juni vor dem Haller Schöffengericht wegen des Ankaufs von zwei gefälschten 50–Euro–Scheinen verantworten musste, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Verhandlung im Juni musste wegen weiterer Ermittlungen abgebrochen werden. Das Gericht entschied nun auf eine Strafe von 5400 Euro wegen Geldwäsche.
Falschgeld gekauft: Ehemaliger Amtsleiter verurteilt
Der Jurist hatte zwei gefälschte Scheine gekauft. Er bekommt eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro.