Bei dem jüngsten Rechtsstreit zwischen der Landmetzgerei Setzer und der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall geht es um die Etikettierung von Dosen mit Schweinewurst. Das Landgericht Stuttgart untersagt der BESH, Wurstdosen mit der Aufschrift „Echt Hällische“ und der Bildmarke zu versehen, die zwei Mohrenköpfle zeigt, wenn dort nicht zu 100 Prozent das Fleisch von reinrassigen Schwäbisch-Hällischen Landschweinen, den Ur-Mohrenköpfle, verwendet wird.
Dosen falsch gekennzeichnet: BESH unterliegt im Rechtsstreit
Das Landgericht Stuttgart untersagt der BESH, Wurstdosen mit der Aufschrift „Echt Hällische“ zu versehen.