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Corona-Verordnung

Wie und wann Musikvereine und Chöre in der Region wieder proben wollen

Chöre und Musikvereine dürfen ab sofort wieder Proben durchführen. Die Auflagen aber haben es in sich. Einige Ensembles setzen daher auf Outdoor-Proben.

Heute undenkbar: Probe dicht an dicht im geschlossenen Raum. Inzwischen ist Abstand geboten – die Berufsgenossenschaft rät zu sechs Metern in Singrichtung. ⇥
Heute undenkbar: Probe dicht an dicht im geschlossenen Raum. Inzwischen ist Abstand geboten – die Berufsgenossenschaft rät zu sechs Metern in Singrichtung. ⇥
Fredrik von Erichsen

Nach wochen- und monatelanger Zwangspause können seit 1. Juni die Musikkapelle und Chöre in Baden-Württemberg wieder mit der Probenarbeit beginnen. Was die Corona-Verordnung vom 29. Mai, die Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen erlaubt, noch offen ließ, hat das für Breitenkultur zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun konkretisiert: Es darf – unter Auflagen – wieder geprobt werden. Neben bereits gewohnten Vorgaben wie einen Verzicht auf Körperkontakt, Umarmungen und Händeschütteln rät das Ministerium dazu, bei Proben in geschlossenen Räumen alle 15 Minuten stoßzulüften beziehungsweise Proben generell in nicht-öffentliche Freiflächen zu verlegen.