Auch Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 Gästen können ab Juni in Baden-Württemberg wieder stattfinden.
Fabian Strauch/dpa Auch Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 Gästen können ab Juni in Baden-Württemberg wieder stattfinden.
Fabian Strauch/dpa In Baden-Württemberg sollen private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Personen vom 1. Juni an wieder erlaubt werden. Zeitgleich sollen auch öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen in dieser Größenordnung zulässig sein.