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Coronavirus Baden-Württemberg

Ab Juni will das Land Privatfeiern mit 100 Teilnehmern im Südwesten erlauben

Hochzeiten ohne Gäste, geschlossene Kinos, Vereinsversammlungen nur online - damit soll bald Schluss sein. Schrittweise will das Land private und öffentliche Veranstaltungen wieder ermöglichen.

Auch Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 Gästen können ab Juni in Baden-Württemberg wieder stattfinden.
Auch Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 Gästen können ab Juni in Baden-Württemberg wieder stattfinden.
Fabian Strauch/dpa

In Baden-Württemberg sollen private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Personen vom 1. Juni an wieder erlaubt werden. Zeitgleich sollen auch öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen in dieser Größenordnung zulässig sein.