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Streit BESH Setzer

Metzger-Anwalt: Monopol auf Markennamen schädigt Hohenloher Bauern

Mit deutlichen Worten kritisiert Anwalt Stillner das markenrechtliche Urteil des OLG.

Limpurger Weiderinder liegen im Gras. Namen sind so eine Sache, wenn es um Nutztiere in Hohenlohe geht. (Symbolfoto)
Limpurger Weiderinder liegen im Gras. Namen sind so eine Sache, wenn es um Nutztiere in Hohenlohe geht. (Symbolfoto)
Privatfoto

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat vor wenigen Tagen der Klage der BESH recht gegeben, wonach die Begriffe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ nur dann genutzt werden dürfen, wenn die hinterlegten Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Diese schreiben auch vor, dass die Beratung kostenpflichtig durch den BESH-Beratungsdienst zu erfolgen und die Schlachtung am BESH-Schlachthof stattzufinden habe. Die Landmetzgerei Setzer aus Wolpertshausen, hatte mit diesen Begriffen geworben, ohne Mitglied der BESH zu sein und ohne nachzuweisen, dass die hinterlegten Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.