Limpurger Weiderinder liegen im Gras. Namen sind so eine Sache, wenn es um Nutztiere in Hohenlohe geht. (Symbolfoto)
Privatfoto Limpurger Weiderinder liegen im Gras. Namen sind so eine Sache, wenn es um Nutztiere in Hohenlohe geht. (Symbolfoto)
Privatfoto Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat vor wenigen Tagen der Klage der BESH recht gegeben, wonach die Begriffe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ nur dann genutzt werden dürfen, wenn die hinterlegten Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Diese schreiben auch vor, dass die Beratung kostenpflichtig durch den BESH-Beratungsdienst zu erfolgen und die Schlachtung am BESH-Schlachthof stattzufinden habe. Die Landmetzgerei Setzer aus Wolpertshausen, hatte mit diesen Begriffen geworben, ohne Mitglied der BESH zu sein und ohne nachzuweisen, dass die hinterlegten Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.