Am 7. Februar endet die Frist, bis zu der die Grundschulen in Baden-Württemberg den Familien der Viertklässler, die im Sommer auf weiterführende Schulen wechseln, die sogenannte Grundschulempfehlung übermitteln. Zwar fanden die entsprechenden Beratungsgespräche meist schon im Laufe des Januars statt. Doch das offizielle Schreiben („Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg“), das eine „Pädagogische Gesamtwürdigung“ der Klassenkonferenz für jedes Kind enthält, kann erst seit Dienstag rechtssicher übermittelt werden. Ein Überblick anhand wichtiger Fragen und Antworten.