Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.
dpa Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.
dpa In Baden-Württemberg gelten im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schon ab Samstag, 21. März, weitere Verschärfungen: Gaststätten und Restaurants dürfen dann in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten.