15° / 6°
Corona Baden-Württemberg aktuell

Verbot von öffentlichen Ansammlungen - diese Geschäfte müssen schließen

Wegen der Corona-Krise dürfen Gaststätten in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten. Zudem sind Gruppenansammlungen im öffentlichen Raum verboten.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.
dpa

In Baden-Württemberg gelten im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schon ab Samstag, 21. März, weitere Verschärfungen: Gaststätten und Restaurants dürfen dann in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten.